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   VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295   

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VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295 (https://dejure.org/2020,49420)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11.08.2020 - B 5 K 18.1295 (https://dejure.org/2020,49420)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. August 2020 - B 5 K 18.1295 (https://dejure.org/2020,49420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 23 Abs. 4 S. 1; Art. 56 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1 BayBG; ZAPO-J § 56 Abs. 2 S. 1; ZAPO/JFW § 15 Abs. 1 und 2
    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen endgültigen Nichtbestehens der Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295
    Der prüfungsspezifische Beurteilungsspielraum erstreckt sich insbesondere auf die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabe, die Gewichtung einzelner Prüfungsteile sowie der Schwere eines Mangels, die Würdigung der Darstellungsqualität und der Überzeugungskraft der Argumente, die Gewichtung der Stärken und Schwächen der Bearbeitung sowie den Gesamteindruck der Leistung und die abschließende Notengebung (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 635).

    Auch die Einschätzung, ob eine Leistung hinsichtlich einer entsprechend determinierten Notenstufe als "brauchbar" zu bewerten ist, ist den Prüfern vorbehalten (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328).

    Dies ist der Fall, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen oder bei offenen Rechtsfragen eine vertretbare und folgerichtig begründete Lösung als falsch werten (vgl. BVerwG, U. v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295
    Aus diesem Grunde muss den Prüfungsbehörden bei prüfungsspezifischen Wertungen ein Entscheidungsspielraum verbleiben und die gerichtliche Kontrolle insoweit eingeschränkt werden (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34).

    Dies ist der Fall, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen oder bei offenen Rechtsfragen eine vertretbare und folgerichtig begründete Lösung als falsch werten (vgl. BVerwG, U. v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295
    Der prüfungsspezifische Beurteilungsspielraum erstreckt sich insbesondere auf die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabe, die Gewichtung einzelner Prüfungsteile sowie der Schwere eines Mangels, die Würdigung der Darstellungsqualität und der Überzeugungskraft der Argumente, die Gewichtung der Stärken und Schwächen der Bearbeitung sowie den Gesamteindruck der Leistung und die abschließende Notengebung (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 635).

    Dies ist der Fall, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen oder bei offenen Rechtsfragen eine vertretbare und folgerichtig begründete Lösung als falsch werten (vgl. BVerwG, U. v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34).

  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295
    Nur wenn in besonderen Fällen die Ausbildung nach der Konzeption des betreffenden Bildungs- oder Studiengangs integrierter Bestandteil des Prüfungsvorgangs, insbesondere der Leistungsbewertung, ist, dürfte dies nach Lage der Dinge anders zu beurteilen sein (vgl. BVerwG, B. v. 12.11.1992 - 6 B 36/92 - NVwZ-RR 1993, 188 ff., 188, beck-online).

    Darauf, ob er die Mängel vorher, d.h. während seiner Ausbildung, gegenüber seinen Vorgesetzten und Ausbildern gerügt hat, kommt es somit nicht an, sondern allein darauf, ob er die Ausbildungsmängel in unmittelbarem Zusammenhang mit der Prüfung gerügt hat (BVerwG, B. v. 12.11.1992, a.a.O., S. 189).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2015 - 6 B 326/15

    Fehlende charakterliche Eignung eines Polizeibeamten auf Widerruf aufgrund

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295
    Während der diesen Zweifeln zugrunde gelegte Sachverhalt in vollem Umfang auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr die anzuwendenden (Rechts-)Begriffe verkannt oder ob er bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG NW, B. v. 27.9.2017 - 6 B 977/17, BeckRS 2017, 126424; B. v. 5.6. 2015 - 6 B 326/15, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 6 CS 19.481

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei mangelnder charakterlicher Eignung

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295
    Zur Rechtfertigung der Entlassung genügt jeder sachliche, d.h. nicht willkürliche Grund (BayVGH, B. v. 12.12.2011 - 3 CS 11.2397, BeckRS 2012, 52825; B. v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481, BeckRS 2019, 8704).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 6 B 977/17

    Entlassung eines Kommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295
    Während der diesen Zweifeln zugrunde gelegte Sachverhalt in vollem Umfang auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr die anzuwendenden (Rechts-)Begriffe verkannt oder ob er bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG NW, B. v. 27.9.2017 - 6 B 977/17, BeckRS 2017, 126424; B. v. 5.6. 2015 - 6 B 326/15, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 12.12.2011 - 3 CS 11.2397

    Entlassung einer Polizeibeamtin auf Widerruf; fehlende charakterliche Eignung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295
    Zur Rechtfertigung der Entlassung genügt jeder sachliche, d.h. nicht willkürliche Grund (BayVGH, B. v. 12.12.2011 - 3 CS 11.2397, BeckRS 2012, 52825; B. v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481, BeckRS 2019, 8704).
  • VG Regensburg, 18.04.2019 - RO 5 K 18.370

    Endgültiges Nichtbestehen der staatlichen Prüfung für Physiotherapeuten

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295
    Ebenso begründet es keinen Bewertungsfehler, wenn ein Prüfer der Klarheit und Systematik einer Darstellung sowie der Vollständigkeit und Prägnanz einer Begründung richtiger Lösungen wesentliches Gewicht beimisst (vgl. VG Regensburg, U. v. 18.4.2019 - RO 5 K 18.370 - Rn. 23, juris).
  • VG Berlin, 28.08.2020 - 12 K 529.17
    Auszug aus VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 18.1295
    Verfahrensmängel auch im Hinblick auf die mangelhafte Gestaltung der Ausbildung sind daher unverzüglich geltend zu machen, wenn hieraus rechtliche Konsequenzen seitens des Prüflings gezogen werden sollen, da er ansonsten bei Zuwarten des weiteren Prüfungsverlaufs und späterer Berufung auf die Mängel widersprüchlich handeln würde (VG Berlin, U. v. 28.8.2020 - VG 12 K 529.17, BeckRS 2020, 34524 Rn. 41, beck-online).
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